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Datenschutz bei der Arbeit mit besonders schutzbedürftigen Geflüchteten – Handreichung für die Beratung

Menschen, die vor Verfolgung fliehen, müssen darauf vertrauen können, dass ihre persönlichen Daten bei der Aufnahme und Beratung geschützt werden. Gleichzeitig sind im Alltag viele Fachkräfte und Arbeitgeber*innen beim Umgang mit personenbezogenen Daten von Geflüchteten mit Unsicherheiten konfrontiert.

Wichtige Fragen:

  • Was darf dokumentiert werden?
  • Wer erhält welche Informationen?
    Wie lassen sich Aufklärung, Einwilligung und Schutz vor möglichen Schäden sicherstellen?

Die zivilgesellschaftliche Fachstelle besondere Schutzbedarfe der BAfF hat zusammen mit dem Netzwerk Datenschutzexpertise auf diese Fragen reagiert und eine Handreichung zu „Datenschutz bei der Arbeit mit besonders schutzbedürftigen Geflüchteten“ erstellt. Die Publikation gibt einen Überblick über die wichtigsten datenschutzrechtlichen Anforderungen und zeigt anhand konkreter Beispiele, wie Fachkräfte und Organisationen verantwortungsvoll mit sensiblen Informationen umgehen können.

Sie vermittelt:

  • die wichtigsten Datenschutzprinzipien
  • konkrete Hinweise für Beratung, Dokumentation und Kommunikation
  • eine Auswahl weiterführender Materialien.

An wen richtet sich die Handreichung?

Einerseits soll sie den im gesetzlichen Sinne „Verantwortlichen“, also den datenverarbeitenden Organisationen oder Unternehmungen Hinweise auf die Anforderungen einer datenschutzkonformen, betrieblichen Organisation geben. Denn die Festlegung betrieblicher Abläufe und Vorgaben durch Richtlinien, Arbeitsanweisungen etc. ist Aufgabe der Führungsebene einer, im Sinne der Datenschutzgesetzgebung, verantwortlichen Stelle. Datenschutzrechtliche Bewertungen zu Verfahrensweisen, Abwägungen und Rechtsgrundlagen können und dürfen nicht auf einzelne Beschäftigte abgewälzt werden.

Andererseits soll die Handreichung den in der Arbeit mit Geflüchteten Tätigen, unabhängig von den beschriebenen nötigen Vorgaben, die Grundzüge datenschutzrechtlicher Anforderungen erläutern und anhand praktischer Beispiele illustrieren und ihnen mehr Handlungssicherheit vermitteln.

Zur Handreichung