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BMI erleichtert Abschiebung psychisch kranker Geflüchteter: Gesetzesentwurf schließt psychologische Expertise aus

Heute debattiert der Bundestag über den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) zum sogenannten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ (16.05.2019, 12.25 Uhr). Durch das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht sollen Abschiebungen künftig erleichtert und beschleunigt werden. Der Entwurf umfasst auch weitreichende Änderungen zu Abschiebeverboten aus gesundheitlichen Gründen. Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) kritisiert diese enormen Einschränkungen und fordert den Bundestag und das federführende Innenministerium auf, die Rechte von Geflüchteten und Asylsuchenden nicht weiter zu beschneiden.

Die Vorschläge des BMI betreffen Asylsuchende, die unter schwerwiegenden psychischen Erkrankungen leiden und für die sich im Falle einer Abschiebung eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit ergeben würde (§ 60 Abs. 7 AufenthG). Für diese besonders schutzbedürftige Gruppe war es bislang möglich, zur Begründung eines Abschiebungsverbotes eine Stellungnahme zu diagnostischen und prognostischen Informationen über ihre Erkrankung in das aufenthaltsrechtliche Verfahren einzubringen. Verfasst werden diese Stellungnahmen in der Regel von Psychologischen Psychotherapeut*innen, einer Berufsgruppe, die über eine Approbation zur Feststellung und Behandlung psychischer Erkrankungen autorisiert ist (§1 Abs. 3 PsychthG) und die in Deutschland mehr als 80 % der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung leistet. Die Einschätzung Psychologischer Psychotherapeut*innen soll jedoch in Zukunft keine Berücksichtigung mehr finden. Stellungnahmen im aufenthaltsrechtlichen Verfahren sollen Ärzt*innen vorbehalten bleiben – und zwar unabhängig von ihrer fachlichen Ausbildung.

Foto von geralt (CC0 Public Domain)

Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) betrachtet diese gesetzlichen Veränderungen mit großer Sorge: „Traumatisierte Geflüchtete brauchen eine geschützte Atmosphäre, um über gewaltvolle Erfahrungen sprechen zu können. Dafür braucht es oft viel Zeit, Geduld und Vertrauen. In ärztlichen Praxen ist dies bei der hohen Patient*innen-Dichte kaum möglich“, so Elise Bittenbinder, Vorsitzende des Fachverbandes.

Seit den Neureglungen im Asylpaket II werden an Stellungnahmen zur Begründung von Abschiebungsverboten sehr hohe Anforderungen gestellt. Der rechtliche Rahmen, an dem sich Atteste messen müssen, ist bereits heute sehr eng. Für viele Geflüchtete ist es deshalb schon jetzt nahezu unmöglich, die massiven gesundheitlichen Auswirkungen von Krieg, Folter und anderen Formen schwerer Gewalt im Asylverfahren geltend zu machen. „Dieser systematischen Entrechtung fehlt jegliche Fachlichkeit“, kritisiert die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin: „Es liegt daher die Vermutung nahe, dass es sich um eine willkürliche Entscheidung handelt, um politische Ziele zu erreichen: alle Ressourcen zur Unterstützung von Schutzsuchenden zu beschneiden.“

Die BAfF empfiehlt vor diesem Hintergrund nachdrücklich, von den geplanten Änderungen abzusehen. Die wenigen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der qualifizierten Bescheinigung psychischer Leidenszustände müssen gestärkt werden, damit Geflüchtete den Schutz erhalten, der ihnen zusteht.

Gemeinsam mit der Bundespsychotherapeutenkammer hat die BAfF eine umfassende Stellungnahme zu den geplanten Änderungen verfasst. Zur Stellungnahme