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70 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention: Deutschland kommt seinen Verpflichtungen nicht nach

Anlässlich des Jahrestages der Genfer Flüchtlingskonvention fordert die BAfF die Bundesregierung auf, den Anspruch auf Sprachmittlung durch Dolmetscher*innen gesetzlich zu verankern und die Asylrechtsverschärfung in Bezug auf Atteste zurückzunehmen, damit kranke und traumatisierte Geflüchtete nicht abgeschoben werden.

Mehr als 82 Millionen Menschen sind laut aktuellen Zahlen des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) derzeit auf der Flucht, so viele Menschen wie nie zuvor. Deutschland liegt auf Platz 5 der Länder, die die meisten Asylsuchenden weltweit aufgenommen haben. Dennoch bietet das deutsche Asylsystem Geflüchteten nicht jenen Schutz und Versorgung, zu dem sich das Land verpflichtet hat. Zum Jahrestag der Genfer Flüchtlingskonvention am 28. Juli fordert die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosoziale Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) die deutsche Bundesregierung daher auf, ihrer Verpflichtungen nachzukommen und schwere Erkrankungen von Geflüchteten im Asylverfahren angemessen zu berücksichtigen. Der Anspruch auf Sprachmittlung in der Gesundheitsversorgung muss gesetzlich verankert werden, um die Zugangsbarrieren zum Gesundheitssystem abzubauen.

BAfF fordert vollen Schutz für Überlebende von Folter, Krieg und Flucht
Denn noch immer erhalten Geflüchtete in Deutschland nur unzureichenden Zugang zu psychosozialer Unterstützung und schwere Erkrankungen und Traumata werden nicht ausreichend im Asylverfahren berücksichtigt, es droht Abschiebung trotz schwerer Krankheit und besonderer Schutzbedürftigkeit. Denn Geflüchtete müssen in ihrem Asylverfahren durch ein Attest belegen, dass sie schwer erkrankt oder traumatisiert sind. Die Anforderungen an diese Atteste sind jedoch durch die Asylrechtsverschärfungen durch das Asylpaket II und das Geordnete-Rückkehr-Gesetz so hoch geworden, dass sie kaum noch zu erfüllen sind. Trotz umfangreicher Stellungnahmen von Psychotherapeut*innen, die dazu befähigt und berechtigt sind, werden diese zurückgewiesen. Damit werden erhebliche Gefahren für ihre physische Gesundheit in Kauf genommen. Angesichts des hohen Wertes des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist dies verfassungsrechtlich problematisch und stellt einen Verstoß gegen die von Deutschland unterzeichnete UN-Antifolterkonvention dar, die Opfern von Folter das Recht auf Mittel für eine möglichst vollständige Rehabilitation garantiert.

Eine zentrale Barriere, die den Zugang zu Sozial- und Gesundheitsleistungen oftmals verwehrt, ist die fehlende Verfügbarkeit und Finanzierung von qualifizierter Sprachmittlung. Zudem gibt es in Deutschland für geflüchtete Menschen bislang keinen Anspruch auf Dolmetscher*innen, die sie bei der Behandlung durch Ärzt*innen oder Therapeut*innen unterstützen. Das führt oft zu Missverständnissen oder sogar Fehlbehandlungen, die mitunter lebensgefährlich werden können. Die BAfF fordert daher, die Sprachmittlung für geflüchtete Menschen und damit den Zugang zu Sozial- und Gesundheitssystemen über einen gesetzlichen Anspruch auf professionelle Sprachmittlung sicherzustellen.

Lukas Welz, Geschäftsführer der BAfF, sagt:

70 Jahre, nachdem Deutschland die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet hat, müssen wir feststellen, dass Deutschland Geflüchtete und Überlebende von Folter und Krieg nicht ausreichend schützt und den vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Wir beobachten schwerwiegende Mängel im Zugang zur Gesundheitsversorgung und im Schutz von erkrankten und traumatisierten Menschen. Das kann zur großen Gefahr für die Gesundheit von Menschen werden und zu Abschiebungen trotz schwerster Traumata führen. Die nächste Bundesregierung muss einen Anspruch auf Sprachmittlung gesetzlich verankern. Kranke und traumatisierte Geflüchtete dürfen nicht abgeschoben werden. Die Asylrechtsänderungen durch das Asylpaket II und das Geordnete-Rückkehr-Gesetz müssen zurückgenommen werden, um den vollen Schutz und gleiche Rechte für alle Menschen in Deutschland sicherzustellen.

Lukas Welz steht für Interviews und Statements gerne zur Verfügung.  Wenden Sie sich dafür bitte an Isabelle Hindenberg, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der BAfF, unter 01575 87 57 826 oder isabelle.hindenberg@baff-zentren.org.

Die Pressemitteilung finden Sie hier auch als pdf.


70 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention
Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde am 28. Juli 1951 – vor genau 70 Jahren – unter dem Eindruck des Zweiten Weltkriegs verabschiedet. Sie legt klar fest, wer Geflüchtete sind, welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte sie erhalten sollten. Insgesamt 149 Staaten sind bisher der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten. Deutschland gehörte 1951 zu den ersten sechs Unterzeichnerstaaten.

Über die BAfF
Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF) ist der Dachverband der Psychosozialen Zentren, Einrichtungen und Initiativen, die sich die psychosoziale und therapeutische Versorgung von Überlebenden von Folter, Krieg und Flucht in Deutschland zur Aufgabe gemacht haben. Seit 25 Jahren engagiert sich die BAfF für vollen Schutz und gleiche Rechte für Geflüchtete. Weitere Informationen unter https://www.baff-zentren.org/


PRESSEKONTAKT
Isabelle Hindenberg
+49 (0) 1575 8757826
isabelle.hindenberg@baff-zentren.org