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Wahlprüfsteine: Gesundheit für alle – Menschenrecht oder Privileg?

Die Parteien sind nun mitten im Wahlkampf und es gibt viel Wirbel um Abgasskandale und Debatten zur inneren Sicherheit. Beim Thema Flüchtlingspolitik sieht das anders aus – abgesehen von den Rechtspopulist*innen will sich niemand klar positionieren. Dabei werben die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Partei DIE LINKE damit, z.B. mit der Bürgerversicherung endlich die Versorgung 2. Klasse abzuschaffen. Wir fragen uns: Gesundheit wirklich für alle? Oder nur mit deutschem Pass?

Um diese Frage zu klären, haben die folgenden Wahlprüfsteine an die Parteien geschickt. Wollen die Politiker*innen, die künftig im Bundestag sitzen wollen, die Einschränkungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz beibehalten? Wie werden sie sich zu Abschiebungen verhalten – etwa auch in das ach so „sichere“ Afghanistan? Und werden sie sich endlich für eine durchgehende Finanzierung von Sprachmittlung einsetzen?

Wir sind gespannt auf die Antworten und werden Euch über die Positionen der Parteien auf dem Laufenden halten.

Zum Herunterladen gibt es die Wahlprüfsteine hier auch als pdf: Wahlprüfsteine der BAfF zur Bundestagswahl 2017

 

I. Das Menschenrecht auf Gesundheit

Gesundheit als Privileg?

Gesundheitsversorgung (Foto von DarkoStojanovic, CC0 / pixabay.de)

Gesundheit ist ein Menschenrecht. Leistungen des Gesundheitssystems müssen für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sein. Niemand darf dabei aufgrund bestimmter Kriterien schlechter behandelt werden. Dies besagt das Gebot der Nichtdiskriminierung. Der Ausschuss der Vereinten Nationen für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) bekräftigt dabei ausdrücklich, dass dieses Recht auch für „Nicht-Staatsangehörige wie Flüchtlinge, Asylsuchende, Staatenlose, Wanderarbeitskräfte und Opfer von Menschenhandel, unabhängig von rechtlichem Status und Papieren“ gilt.

In Deutschland jedoch werden Asylsuchende durch das AsylbLG im Zugang zum Gesundheitssystem nach wie vor systemisch benachteiligt. Ihnen steht nur eine Minimalversorgung zu. Oft werden notwendige Behandlungen verschleppt oder gar nicht bewilligt. Erkrankungen chronifizieren, verlängern das Leid für die Betroffenen und verursachen unnötige medizinische und auch gesellschaftliche Folgekosten.

  • Welche Schritte werden Sie zur Behebung dieser systemischen Ungleichbehandlung unternehmen?
  • Wie stehen Sie zur Forderung, allen Menschen unabhängig vom Aufenthaltsstatus den Leistungsanspruch der GKV zu gewähren?
  • Werden Sie alle Geflüchtete von Anfang an mit vollwertigen Krankenversicherungskarten ausstatten?

 

 

II. Seelisch erkrankte Geflüchtete

Zugang zu Psychotherapie

Psychisch kranke Asylsuchende haben eigentlich einen Anspruch auf psychosoziale Versorgung – so schreibt es die EU-Aufnahmerichtlinie vor. Aber einem großen Teil dieser Menschen wird dieser Anspruch in Deutschland nicht gewährt. Bei Therapieanträgen für Asylsuchende liegen die Ablehnungsquoten um das Zehnfache über denjenigen für Versicherte der GKV.

Auch die Vorgaben, die das Patientenrechtegesetz vorsieht, gelten für Asylsuchende nicht. So übersteigen die Bearbeitungszeiten für Therapieanträge in den Sozialbehörden die Fristen des Patientenrechtegesetzes meist um mehrere Monate. In einigen Fällen dauert die Bearbeitung des Therapieantrages in der Behörde länger als die Behandlung selbst.

  • Wie wollen Sie dafür Sorge tragen, dass psychisch erkrankte Asylsuchende ihren Anspruch auf eine Psychotherapie in Zukunft geltend machen können?
  • Was werden Sie tun, um bei Psychotherapie-Anträgen über das AsylbLG für Rechtssicherheit und klare europarechtskonforme Vorgaben zu sorgen?
  • Wie werden Sie sicherstellen, dass die Regelungen des Patientenrechtgesetzes auch für Asylsuchende gelten?

 

 

III. Überwindung von Sprachbarrieren

Dolmetscherkosten

Viele Versuche, Therapieplätze für Geflüchtete bei niedergelassenen Psychotherapeut*innen zu organisieren, scheitern an der Sprachbarriere. Kaum jemand ist bereit, Geflüchtete zu behandeln, wenn unklar bleibt, ob und wenn ja wann und wie die Kosten für die Sprachmittlung refinanziert werden. Anträge auf Kostenübernahme für Dolmetscherkosten im SGB XII bzw. im SGB II werden in der Praxis so gut wie nie bewilligt.

Sprachmittlung (metsi, CC0 / pixabay.de)

Noch immer übersetzen deshalb z.B. in Kliniken oft Angehörige, fachfremdes fremdsprachiges Personal oder im schlimmsten Fall die Kinder der Patient*innen.

In Psychotherapie und Beratung werden Dolmetschende meist spenden- oder projektgebunden finanziert und können oft nicht angemessen für ihre anspruchs- und verantwortungsvolle Aufgabe honoriert werden.

  • Wie stellen Sie sicher, dass Angebote gesundheitlicher und psychosozialer Versorgung für alle Geflüchtete auch sprachlich zugänglich sind?
  • Was sind die Vorschläge Ihrer Partei zum Umgang mit den enormen bürokratischen Hürden bei der Kostenübernahme für Sprachmittlung – sowohl für die hohen Ablehnungsquoten als auch die lange Bearbeitungsdauer?
  • Wie stehen Sie zur Empfehlung, die Übernahme von Sprachmittlungskosten gesetzlich zu verankern – im SGB V, im SGB I oder im SGB IX – analog zur Regelung für Gehörlose?

 

 

IV. Qualifizierte Behandlungsstrukturen absichern

Die Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer

Weil der Weg ins Gesundheitssystem Geflüchteten weitgehend versperrt bleibt, werden sie seit mehreren Jahrzehnten zum Großteil in humanitären Parallelstrukturen versorgt. Für psychisch belastete Menschen übernehmen die Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge (PSZ) seit 40 Jahren einen Versorgungsauftrag, der eigentlich von öffentlicher Hand getragen werden müsste. Finanziert durch Spenden-, Projekt- und EU-Fördermittel versuchen diese gemeinnützigen Organisationen Lücken in der psychosozialen Versorgung zu reduzieren.

Doch der Bedarf hilfesuchender Personen übersteigt die Behandlungsplätze in diesen Einrichtungen um ein Vielfaches. Die Finanzierung der Psychosozialen Zentren ist bundesweit instabil und unzureichend.

2016 und 2017 hat der Bund erstmals auf diese Situation reagiert und ein Akutprogramm für die psychosoziale Arbeit mit Geflüchteten aufgelegt. Durch diese Mittel konnten zumindest etwa 1/7 der Arbeit in den PSZ finanziert werden. Ob diese Mittel auch in der nächsten Legislaturperiode zur Verfügung stehen werden – dazu will sich bislang niemand äußern. Für die 37 Psychosozialen Zentren hat diese Unsicherheit zur Konsequenz, dass sie voraussichtlich zum Jahresende etwa 14 % ihrer Mitarbeitenden entlassen müssen.

  • Wie und in welchem Umfang werden Sie die Leistungen der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge in der kommenden Legislaturperiode absichern?

 

 

V. Psychisch belastete Geflüchtete frühzeitig erkennen

EU-Aufnahmerichtlinie umsetzen

Trauer (pixel2013, CC0 / pixabay.de)

Traumatisierte und psychisch erkrankte Geflüchtete gehören zu den vulnerabelsten Flüchtlingsgruppen. Sie brauchen besonderen Schutz und haben Anspruch auf spezielle Unterstützungsleistungen. Bislang bleibt ihre besondere Situation während der Aufnahme und während des Asylverfahrens jedoch meist unerkannt. Ein Mangel an zeitlichen Ressourcen (insbesondere in den Ankunftszentren), die unzureichende personelle Ausstattung der Aufnahmeeinrichtungen sowie Mängel in der Qualifikation der beteiligte Akteur*innen erschweren das Erkennen besonderer Bedürfnisse. Psychische Störungen werden übersehen und bleiben unbehandelt, so dass sie die Betroffenen im Asylverfahren und auf ihrem Weg in die neue Gesellschaft beeinträchtigen.

Bislang haben weder der Bund noch die Länder auf diese seit vielen Jahren bestehenden Missstände reagiert. Seitens des Bundes wurde kein einheitliches, richtlinienkonformes und auch aus fachlicher Sicht bedarfsgerechtes Konzept zur Identifizierung vulnerabler Asylsuchender erstellt. Auch die auf Landesebene bestehenden Bemühungen entsprechen nur in wenigen Teilen Deutschlands den Anforderungen der Richtlinie.

 

  • Wie werden Sie Defizite in der Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie für besonders vulnerable Gruppen zu beheben?
  • Beabsichtigen Sie die frühe Erkennung und Vermittlung in die Versorgung durch ein bundeseinheitliches Rahmenkonzept zu verbessern?
  • Wie stehen Sie zur Forderung, dafür Koordinierungsstellen auf Länderebene einzurichten, die eine kontinuierliche Information, Vermittlung und Behandlung ermöglichen?

 

 

VI. Schutz und Sicherheit für erkrankte Geflüchtete

Faire Asylverfahren gewähren

Wir begleiten Geflüchtete, die Menschenrechtsverletzungen, Krieg und schwerer Gewalt ausgeliefert waren und die nun Stabilität und Sicherheit brauchen. Doch der Ausreise- und Abschiebedruck hat sich seit den Verschärfungen u. a. des Asylpaket II für viele Schutzsuchende massiv verstärkt. Für Asylsuchende aus vermeintlich sicheren Herkunftsregionen wird es immer schwieriger, Zugang zu dem Schutz zu erhalten, den sie aufgrund ihrer Erlebnisse brauchen. Die Unterstellung, Menschen hätten alleine aufgrund ihrer Herkunft aus einem bestimmten Land keine Fluchtgründe, steht dem Recht auf eine faire, sorgfältige und individuelle Prüfung ihrer Asylgründe entgegen.

Seit den Gesetzesverschärfungen im Asylpaket II können nun auch schwer kranke und traumatisierte Menschen leichter abgeschoben werden. Klient*innen, die bereits durch Beratung und Therapie stabilisiert werden konnten, fallen in schwere Krisen, wenn eine Abschiebung angekündigt wird oder wenn sie miterleben, wie andere Menschen abgeschoben werden. Ohnehin belastete Menschen entwickeln dadurch weitere Angstzustände und ihre Erkrankungen chronifizieren.

Es ist unsere Verpflichtung, Geflüchtete vor weiterem gesundheitlichen Schaden zu schützen, der ihnen durch eine Abschiebepraxis droht, die Gefährdung, Krankheit und im Zweifel den Tod von Menschen hinnimmt. Nur durch ein faires, ergebnisoffenes Verfahren kann es gelingen, geflüchteten Menschen den notwendigen Schutz und dauerhafte Sicherheit zu garantieren.

  • Wie wollen Sie sich für faire Asylverfahren einsetzen, die bei allen Schutzsuchenden unabhängig von der für ihr Herkunftsland angenommenen Bleibeperspektive die je persönlichen Fluchtgründe berücksichtigen?
  • Was beabsichtigt Ihre Partei zu tun, damit erkrankte und schwer traumatisierte Menschen den Schutz und die Sicherheit erhalten, der für ihre Genesung notwendig ist?