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Stellungnahme des „Rats für Migration“ zur geplanten Asylrechts-Reform

29.September 2015

kopfDer „Rat für Migration“ (RfM) hat anlässlich der geplante Asylrechts-Reform der Bundesregierung eine Stellungnahme verfasst, in welcher er diese als höchst problematisch bewertet. Die aktuelle Lage wird hierbei nicht nur als Herausforderung, sondern insbesondere als eine politische Chance zur Revision der verfehlten Abschottungspolitik aufgefasst.

Die Maßnahmen der geplanten Asylrechts-Reform bewertet der Rat als widersprüchlich, da sie einerseits die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen entbürokratisieren sollen, aber andererseits auch Maßnahmen zur Kontrolle von Flüchtlingen vorgesehen sind, die letztendlich eine stärkere Belastung für die Behörden in den Ländern und Kommunen bedeuten:

  • Ausreisepflichtige Flüchtlinge und diejenigen, die im Rahmen der geplanten EUVerteilungsquote einem anderen EU-Staat zugeteilt wurden, sollen keine Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Unterbringung, Kleidung, Essen) mehr erhalten.
  • In den Erstaufnahmeeinrichtungen sollen keine Geldleistungen, sondern flächendeckend Sachleistungen geboten werden. Damit sollen vorgebliche Fehlanreize vermieden werden.
  • Der Verbleib in den Erstaufnahmeeinrichtungen wird von drei auf sechs Monate erhöht, bei Menschen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ bis zum Ende des Asylverfahrens.
  • Albanien, Kosovo und Montenegro sollen auf die Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ gesetzt werden.
  • Asylbewerber aus „sicheren Herkunftsstaaten“ sollen in separaten Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden („Aufnahme- und Rückführungslager“).
  • Ausländerbehörden sollen eine „Duldung“ (Aussetzung der Abschiebung) nur noch für mmaximal drei statt bislang sechs Monate aussprechen können.
  • Die Abschieberegelungen sollen verschärft werden.

Diese Maßnahmen bewertet der RfM auch aus wissenschaftlicher Sicht als höchst problematisch und stellt daher zehn konkrete Forderungen:

  1. Kriegsflüchtlinge aus Syrien und Irak erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, die der Schutzgewährung nach der Genfer Flüchtlingskonvention entspricht, ohne dass eine Einzelfallprüfung stattfinden muss.
  2. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt deutlich mehr Mitarbeiter ein, gewährleistet durch Supervision die Qualität der Arbeit und wird von unnötigen Aufgaben wie der Überprüfung und Verhängung von Wiedereinreisesperren befreit.
  3. Initiativen aus der Zivilgesellschaft werden gefördert. Die geplante Unterstützung dieser Initiativen durch 10.000 neue Stellen im Bundesfreiwilligendienst ist deshalb zu begrüßen. Dies entbindet den Staat jedoch nicht von der Wahrnehmung seiner Aufgaben.
  4. Legale Einwanderungswege nach Europa öffnen: Menschen aus Krisengebieten müssen in ihren Heimatländern die Möglichkeit erhalten, Visa zu beantragen, um Schutz in Europa zu finden.
  5. Das aktuelle Dublin-System wird ausgesetzt, bis eine europäische Lösung in Sicht ist. Bei der Umsetzung der EU-Verteilungsquote müssen Flüchtlinge in die Entscheidung einbezogen werden, etwa wenn Familienangehörige in einem bestimmten EU-Land leben.
  6. Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse werden schneller anerkannt und alle bestehenden Hindernisse beim Zugang zum Arbeitsmarkt (z.B. die Vorrangprüfung) abgeschafft. Asylbewerber erhalten außerdem die Möglichkeit, ihren Status zu wechseln, um ein Arbeitsvisum zu beantragen.
  7. Flüchtlinge aus unterschiedlichen Herkunftsgebieten werden nicht unterschiedlich behandelt: Durch ein faires, effizientes und schnelles Verfahren sollen Asylbewerber unabhängig von ihrem Herkunftsland möglichst schnell Gewissheit über ihre Zukunft haben.
  8. Die beschleunigte Bearbeitung von Anträgen mit hohen beziehungsweise sehr niedrigen Erfolgschancen darf nicht zulasten anderer Flüchtlingsgruppen gehen. Asylbewerber, die schon lange auf eine Entscheidung ihres Antrags warten, müssen prioritär behandelt werden (Altfall-Regelung).
  9. Asylbewerber werden schneller in Wohnungen untergebracht. Eine private Wohnsitznahme wird erleichtert und gefördert, um eine schnelle Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.
  10. Geflüchtete Kinder und Jugendliche werden zügig und unbürokratisch in das reguläre Schulsystem integriert. Grundsätzlich gilt für alle neuen Regelungen: Das Kindeswohl muss Vorrang haben.

Die vollständige Stellungnahme finden sie hier: Stellungnahme vom RfM.