Die BAfF e.V. hat eine Aufforderung zur Sicherstellung der psychosozialen Versorgung Geflüchteter (PDF) in Deutschland verfasst.
Die zentralen Forderungen sind:
- 1) Vollwertige Krankenversichertenkarten für alle Geflüchteten direkt nach der Einreise.
- 2) Spezifische Regelungen für die Abrechnung und Begutachtung flüchtlingsspezifischer ambulanter Psychotherapien einschließlich der notwendigen Dolmetscher- und Fahrtkosten als Teil der Krankenbehandlung.
- a) Das Genehmigungsverfahren für ambulante Psychotherapien darf dabei nicht unterhalb der Standards geregelt werden, welche die GKV für andere PatientInnengruppen vorgibt.
- b) Entsprechend des besonderen Bedarfs besonders schutzbedürftiger, psychisch belasteter oder traumatisierter Geflüchteter sind auch approbierte PsychotherapeutInnen ohne GKV-Zulassung für die Versorgung vulnerabler Geflüchteter zu ermächtigen.
- c) Dolmetscherkosten müssen als notwendiger Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden.
- 3) Ausbau und Finanzierung der psychosozialen Zentren zur Kompensation der besonderen Versorgungslücken im Bereich der ambulanten psychosozialen Versorgung Geflüchteter