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Integrationsministerkonferenz 2015

Am 25./26. März 2015 in Kiel

10. IntMK

Im Juli 2015 wird die EU-Aufnahmerichtlinie in Kraft treten, welche den EU-Mitgliedstaaten zur Aufgabe macht, die besonderen Bedürfnisse von schutzbedürftigen Personen, wie z.B. Personen mit psychischen Erkrankungen oder Traumatisierung, zu berücksichtigen. Derzeit sind jedoch die Regelsysteme der psychosozialen Versorgung nicht ausreichend auf eine Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen vorbereitet.

Die Integrationsministerkonferenz bittet deshalb:

1. die Gesundheitsministerkonferenz, dafür Sorge zu tragen, dass die Interkulturelle Öffnung der Regeldienste der psychotherapeutischen Versorgung insbesondere für Asylsuchende und Flüchtlinge, zügig vorangetrieben und die bestehenden Kapazitäten ausgebaut werden.

2. die Bundesregierung, die dringend benötigten Behandlungszentren für traumatisierte Flüchtlinge, die zum Teil durch die Reduzierung der Förderung in ihrer Existenz bedroht sind, durch eine Kofinanzierung zu unterstützen.

3.  die Bundesregierung, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit die für die Behandlung von gesetzlich versicherten psychisch erkrankten oder traumatisierten Migrantinnen und Migranten durch Fachärzte und Therapeuten notwendige Sprachmittlung sichergestellt und vergütet wird.

4. das Bundesgesundheitsministerium, auf die Bundespsychotherapeutenkammer zuzugehen und ein Modellprojekt zu konzipieren, das die Stellung und Finanzierung von Dolmetscherleistungen aus Bundesmitteln erprobt und evaluiert.

5. muttersprachliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, sich aktiv um eine Zulassung in Versorgungsbezirken zu bemühen. Sie bittet darüber hinausgehend den Bundesgesundheitsminister, einen Gesetzesentwurf  vorzulegen, der die Möglichkeit eröffnet, muttersprachliche Psychotherapeuten in Versorgungsbezirken in denen besonders viele menschen mit Migrationshintergrund leben, zuzulassen.