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Pressemitteilung der BAfF: Abschiebung von schwer erkrankten und traumatisierten Geflüchteten wird erleichtert

Pressemitteilung, 26.11.2015

Erschreckende Tendenz: Eilverfahren hebeln faire Asylverfahren aus –
Abschiebung von schwer erkrankten und traumatisierten Geflüchteten wird erleichtert

Die BAfF e.V. übt schwere Kritik an den geplanten Verschärfungen des Asylverfahrens, die im Entwurf zum zweiten Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz des Bundesinnenministeriums festgeschrieben sind: Eilverfahren sollen zur Regel werden und die Abschiebung auch von schwer erkrankten und traumatisierten Geflüchteten vereinfachen. Selbst qualifizierte psychotherapeutische Gutachten sollen nicht mehr anerkannt werden, um die Folgen von traumatischen Erfahrungen zu beurteilen.

„Wir fordern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzesentwurfes“, sagt Elise Bittenbinder, Vorsitzende der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) „Auch wenn wir im Interesse unserer KlientInnen ein schnelleres Asylverfahren generell sehr begrüßen, kann dies nicht zu Lasten eines fairen, rechtsstaatlichen Verfahrens geschehen.“

Der Referentenentwurf sieht vor, dass über die Asylanträge für bestimmte Gruppen von Geflüchteten innerhalb von einer Woche entschieden wird. Darunter fallen alle Menschen, die aus sicheren Herkunftsländern kommen, im Folgeverfahren sind oder ihre Papiere vernichtet haben sollen. „Gerade für Traumatisierte ist dies problematisch: sie können erlittene Menschenrechtsverletzungen oftmals nicht sofort so zusammenhängend und ohne Zeitsprünge vorbringen, wie das der Gesetzgeber von ihnen erwartet. Das braucht Schutz und Zeit, die in dem beschleunigten Verfahren nicht gegeben ist.“

Gesundheitliche und psychische Erkrankungen, wie etwa auch die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), sollen einer Abschiebung künftig nicht mehrentgegenstehen. Ist eine medikamentöse Behandlung im Heimatland möglich, darf auch bei schweren Erkrankungen abgeschoben werden – dabei wird nicht überprüft, ob die Behandlung tatsächlich realistisch erreichbar und im Einzelfall zumutbar ist. Für psychische Krankheiten ist dies schon allein deshalb unhaltbar, weil etwa die PTBS nach geltenden medizinischen Standards überhaupt nicht ausschließlich medikamentös behandelt werden darf.

Diese Standards werden auch mit dem Plan ignoriert, Erkrankungen nur noch mit ärztlichem Attest und nicht mehr durch qualifizierte psychologische Gutachten anzuerkennen. „Anstatt psychische Erkrankungen mit hoher Sorgfalt und von Fachleuten begutachten zu lassen, wälzt das Bundesinnenministerium die eigene Überforderung auf die Schultern traumatisierter Geflüchteter ab, verkürzt die Zeit für die Einholung von Gutachten und erwehrt sich künftig schon präventiv jeglichem psychologischen und psychotherapeutischen Sachverstand“, kritisiert Bittenbinder. Dies widerspricht der geltenden Rechtsprechung: Psychologische PsychotherapeutInnen sind auch im Sozialgesetzbuch den FachärztInnen gleichgestellt und befähigt, psychische Erkrankungen zu diagnostizieren und entsprechende Gutachten zu verfassen.

„Mit dem Gesetzesentwurf wird die Gefährdung von Leib und Leben der betroffenen Personen billigend in Kauf genommen. Schnelle und faire Asylverfahren können nicht auf dem Rücken der Betroffenen geführt werden“, sagt Bittenbinder. „Als besonders vulnerable Gruppe werden erkrankte und traumatisierte Geflüchtete durch das Eilverfahren und die Bestimmungen zur Aushöhlung qualifizierter Beurteilungen von Abschiebehindernissen zusätzlich systematisch benachteiligt.“

Die BAfF ruft alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, diesen Angriff auf Menschenrecht, Menschenwürde und auf die Rechtsstaatlichkeit im Asylverfahren vollumfänglich und nachhaltig abzulehnen.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Stellungnahme der BAfF zu den Verschärfungen im Asylpaket II:
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Kontakt:
Elise Bittenbinder
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und
Folteropfer – BAfF e.V.
Paulsenstr. 55-56
12163 BerlinTelefon: +49 (0)30 310 124 63
E-Mail: elise.bittenbinder@baff-zentren.org
Web: www.baff-zentren.org