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BPtK widerspricht Einordnung von posttraumatischen Belastungsstörungen als nicht schwerwiegende Erkrankung

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) stellt sich gegen die Einordnung von posttraumatischen Belastungsstörungen als nicht schwerwiegende Erkrankung. Wie das Ärzteblatt am 4. Februar berichtete, befürchte die BPtK, dass Flüchtlinge unter den Generalverdacht gestellt würden, psychische Leiden nur vorzutäuschen. In dem vergangene Woche im Kabinett beschlossenen Asylpaket II wird festgeschrieben, dass grundsätzlich von einer guten Gesundheit von Flüchtlingen ausgegangen wird, die keiner Abschiebung im Wege stehe. „Damit würden Flüchtlinge unter Generalverdacht gestellt, psychische Leiden nur vorzutäuschen, so die BPtK.“, schreibt das Ärzteblatt. (Lesen Sie hier den gesamten Artikel)

Auch die BAfF kritisiert die Verschärfungen im Asylpaket II: Der Gesetzesentwurf beschreibt die Einführung von beschleunigten Asylverfahren für Asylsuchende mit vermeintlich geringer Bleibeperspektive. Über die Asylanträge für bestimmte Gruppen von Geflüchteten soll innerhalb von einer Woche entschieden werden. Darunter fallen alle Menschen, die aus sicheren Herkunftsländern kommen, im Folgeverfahren sind oder ihre Papiere vernichtet haben sollen. „Anstatt psychische Erkrankungen mit hoher Sorgfalt und von Fachleuten begutachten zu lassen, wälzt die Bundesregierung die eigene Überforderung auf die Schultern traumatisierter Geflüchteter ab, verkürzt die Zeit für die Einholung von Gutachten und erwehrt sich künftig schon präventiv jeglichem psychologischen und psychotherapeutischen Sachverstand“, kritisiert BAfF-Vorsitzende Elise Bittenbinder. (Lesen Sie hier die Stellungnahme der BAfF zum Asylpaket II und die Pressemitteilung zum Kabinettbeschluss)

Die BAfF hat gemeinsam mit der BPtK und weiteren NGO und Menschenrechtsorganisationen den Aufruf: Asylpaket II stoppen – Keine Einschränkung von fairen Asylverfahren. Lesen Sie hier den Aufrufstext und sehen Sie alle UnterstützerInnen.