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„beHandeln statt Verwalten!“

Kampagne zur Sicherung der Gesundheitsversorgung von besonders vulnerablen Flüchtlingen

KampagneMenschen, die durch Folter, Verfolgung oder Misshandlung unvorstellbare Qualen erlitten haben, sind häufig psychisch traumatisiert und bedürfen spezieller Hilfe und Behandlung. Täglich erleben wir in unserer Arbeit die Verzweiflung der Menschen, von denen wir immer nur einem kleinen Teil helfen können, da der deutsche Staat sich hartnäckig weigert, seiner humanitären und mittlerweile auch rechtlichen Verantwortung nachzukommen und schwer erkrankten Flüchtlingen psychosoziale und medizinische Hilfe zukommen zu lassen.
Das Thema ist in der politischen Debatte jedoch kaum existent, im politischen Alltag fühlt sich demnach auch kaum jemand verantwortlich für diese Flüchtlinge.

Ziel der Kampagne „beHandeln statt Verwalten“ ist die Sicherstellung einer medizinischen und therapeutischen Versorgung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge. Gleichzeitig will die Kampagne auch Aufklärungsarbeit über die Folgen von Folter und Menschenrechtsverletzungen jeder Art leisten.

[toggle title_open=“Ausgangslage“ title_closed=“Ausgangslage“ hide=“yes“ border=“yes“ style=“default“ excerpt_length=“0″ read_more_text=“Read More“ read_less_text=“Read Less“ include_excerpt_html=“no“]Rechtliche Situation

Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene existieren rechtliche Bestimmungen und Richtlinien, die eine Versorgung von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen herbeiführen sollen. Beispielsweise wird in der EU-Richtlinie 2004/83/EG Flüchtlingen mit besonderer Schutzbedürftigkeit rechtsverbindlich Hilfe garantiert. So ist dort u.a. festgelegt, dass vor allem Personen, die besondere Bedürfnisse haben (wie Schwangere, Folteropfer, Minderjährige, Menschen mit Behinderung, Personen, die Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben), der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt wird.

Der Alltag

In Deutschland sieht die Realität jedoch anders aus. Nach dem deutschen Gesetz erhalten Asylbewerber nur bei akuten Erkrankungen medizinische Hilfe. Die Gewährleistung von Psychotherapie ist jedoch lediglich eine „Kann“-Bestimmung und in das Ermessen der jeweiligen Kreisverwaltungen im Einzelfall gestellt. Die Umsetzung der o.g. EU-Richtlinie ist nur für eine Asylbewerbergruppe vorgesehen, die es in Deutschland so gut wie nicht gibt: Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes besitzen. Das Gros der Asylbewerber wird davon nicht erfasst. Zudem erfordert eine sinnvolle Behandlung psychisch traumatisierter Flüchtlinge eben nicht nur Psychotherapie. Meist sind Dolmetscher notwendig, da wenig muttersprachliche Therapeuten zur Verfügung stehen. Die Psychotherapeuten müssen entsprechende Qualifikation besitzen, niederschwellige Kriseninterventionen – ebenfalls mit Sprachmittlern – sind notwendig sowie flankierende psychosoziale Hilfen.

Handlungsbedarf

Diese Hilfen werden zwar von den eingangs genannten psychosozialen Zentren mit großem idealistischen und zu großen Teilen ehrenamtlichem Engagement geleistet, jedoch ist ihre Kapazität bei weitem nicht ausreichend, den jeweiligen Bedarf bzw. eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Bisher tragen sich die meisten Zentren über eine prekäre Mischfinanzierung aus EU-Geldern, kommunalen und Landeszuwendungen bis hin zur UN, anderen Organisationen, verschiedenen Stiftungen, Lottomitteln vergebenden Institutionen sowie den Kirchen, den Wohlfahrtsverbänden u.a. Natürlich findet auch eine Aufstockung der Mittel durch Spenden und Sponsoren statt, nur sind diese Möglichkeiten wegen der relativ kleinen Unterstützergemeinde begrenzt. Die Anfälligkeit einer derartigen Finanzierung ist offensichtlich und wird sich existenziell nach Rückzug der EU aus der Förderung im Jahre 2010 zuspitzen. Mittel werden selten langfristig bewilligt, so dass laufend nach neuen Geldgebern gesucht werden muss; die dafür notwendigen personellen Aufwendungen gehen der eigentlichen Patientenbetreuung verloren. Auch für diejenigen Flüchtlinge, die bereits einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung haben, ist das Verfahren und die Abrechnung derart langwierig und schwierig, dass nur wenige Therapeuten und Klienten letztendlich die Therapiearbeit beginnen können. Darüber hinaus sind nicht ausreichend spezialisierte Trauma-Experten für die spezielle Zielgruppe vorhanden.

Wesentlicher Impuls

Die Idee zu der Kampagne wurde bei uns durch das Beispiel Dänemark angestoßen, wo durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit eine gute und flächendeckende Versorgung für die meisten Flüchtlinge erreicht werden konnte. Da es derzeit in Deutschland keine politische Vertretung für besonders vulnerable Flüchtlinge gibt und im Aufnahmeprozess kein Verfahren zur qualifizierten Diagnostik der Behandlungsbedürftigkeit durchgeführt wird, ist das Thema in der politischen Debatte kaum existent. Im politischen Alltag fühlt sich demnach auch kaum jemand verantwortlich für dieser Flüchtlinge.
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[toggle title_open=“Kampagnenziele“ title_closed=“Kampagnenziele“ hide=“yes“ border=“yes“ style=“default“ excerpt_length=“0″ read_more_text=“Read More“ read_less_text=“Read Less“ include_excerpt_html=“no“]
Langfristige Ziele:

Hauptziel der Kampagne ist die Sicherstellung einer medizinischen und therapeutischen Versorgung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Als langfristiges Ziel gilt ebenso die Aufklärung der Gesellschaft über die Folgen von Folter und Menschenrechtsverletzungen jeder Art.

Unsere konkreten Forderungen und Ziele für die Versorgung von traumatisierten Flüchtlingen sind:

  • Früherkennung von Vulnerabilität
  • zur Einleitung von geeigneter Unterstützung und Behandlung
  • Gespräche und Diagnose mit Hilfe von Dolmetschern
  • Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft
  • Schnelle soziale, ärztliche und psychotherapeutische Hilfen
  • Unterstützung beim Asylverfahren
  • Übernahme von Fahrtkosten zur Behandlung
  • Finanzierung von psychosozialer Betreuung und spezialisierter psychotherapeutischer Behandlung einschließlich der Dolmetscherkosten in Behandlungszentren

Etappenziele:

Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Beeinflussung der rechtlich medizinischen Misslage von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen werden mit der Kampagne folgende wichtige Etappenziele angestrebt:

  • Publikmachen der Misslage besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge durch Aufklärungsarbeit
  • Entwicklung eines breiten Verständnisses für die Lebenssituation von Flüchtlingen
  • Förderung einer differenzierteren Wahrnehmung menschlicher Extremerfahrungen im Zusammenhang mit Tod, Lebensbedrohung, Leid und politischer Verfolgung
  • Wahrnehmung der Flüchtlinge als gesellschaftliche Gruppe mit berechtigtem und rechtmäßigem Anliegen
  • Erinnerung an die humanitäre Verantwortung in Bezug auf den Umgang mit Menschrechtsverletzungen
  • Gestaltung eines gesellschaftlichen Selbstverständnisses, das Vielfalt und Differenzen zu integrieren vermag
  • Erzeugung von politischem Druck aus der Mitte der Betroffenen und den ihnen solidarisch Verbundenen
  • Mobilisierung weiterer Mitglieder und Gruppen der Zivilgesellschaft zur Unterstützung unseres Anliegens

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Hintergrundinformationen und Unterstützungsmöglichkeiten:
www.behandeln-statt-verwalten.de