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Kleine Anfrage zur Versorgung von Flüchtlingen an die Bundesregierung – die Antwort ist konzeptlos und widersprüchlich

Versorgung von Flüchtlingen
Foto: © Dieter Schütz / pixelio.de

Die BAfF hat gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag eine kleine Anfrage zur „Gesundheitlichen Versorgung von Folteropfern und traumatisierten Flüchtlingen“ lanciert (Bundestagsdrucksache 17/13461). Die Bundesregierung wurde dazu aufgefordert, sich zum unzureichenden Zugang zu Gesundheitsversorgung und dem Mangel an Behandlungsmöglichkeiten für Opfer von Folter und Gewalt zu positionieren.
Die Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/13327) ist lückenhaft, widersprüchlich und selektiv. Sie lässt darauf schließen, dass die Bundesregierung weder über ein stimmiges Konzept für die Rehabilitation von Überlebenden von Folter oder traumatisieren Flüchtlingen verfügt, noch daran interessiert ist, diesem Versorgungssektor die notwendige Bedeutung zuzuweisen. Damit entzieht sich die Bundesregierung ihrer Verantwortung, die für eine angemessene Versorgung notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen. Dadurch werden traumatisierte Flüchtlinge und Folteropfer aus der gesundheitlichen Versorgung ausgeschlossen. Die resultierende Mangelversorgung wird durch die Leugnung des Versorgungsbedarfes, mit dem Verweis auf „Nichtzuständigkeit“ und Verantwortungen Dritter aus formalistischen Gründen billigend in Kauf genommen.
Die BAfF fordert daher ein kohärentes Konzept für die Rehabilitation von Überlebenden von Folter und schweren Menschenrechtsverletzungen: dieses muss entsprechend der neuen EU-„Aufnahmerichtlinie“. [box type=“info“ icon=“none“]RICHTLINIE 2013/33/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen(Neufassung). [/box] Maßnahmen enthalten

  • a) die geeignete Instrumente, mithilfe derer Personen mit speziellen Bedürfnissen identifiziert werden können, entwickeln und implementieren
  • b) diesen Personen einen gesicherten Zugang zu medizinischer, psychologischer und sozialer Versorgung ermöglichen
  • c) die Kostenübernahme insbesondere für psychotherapeutische Behandlung und Dolmetscherkosten sicherstellen.

Die ausführliche Stellungnahme der BAfF können Sie hier herunterladen (PDF).
Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN an die Bundesregierung finden Sie hier (PDF).