Folterprävention
Das Projekt „Folterprävention - Schutz von Folteropfern und besonders vulnerablen Flüchtlingen“ berücksichtigt ausdrücklich die speziellen Bedürfnisse von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, insbesondere von jenen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt erleiden mussten.
Die EU-Aufnahme-Richtlinie fordert ausdrücklich, dass Personen, die Folter, Vergewaltigung oder andere schwere Gewalttaten erlitten haben, die Behandlung erhalten, die für Schäden, welche ihnen durch die genannten Handlungen zugefügt wurden erforderlich und somit für die Sicherung ihrer Gesundheit unerlässlich ist. Jedoch existiert weder ein Verfahren zur Feststellung dieser besonders vulnerablen Flüchtlingsgruppen, auch werden die Behandlungskosten für die Rehabilitation der Überlebenden von Folter, Vergewaltigung und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen in der Regel nicht durch die Gesundheitsregelversorgung übernommen. Die Bestimmungen der Richtlinie laufen so ins Leere.
Ziel des Projektes ist ausgehend vom Präventionsansatz, die Rahmenbedingungen für traumatisierte Flüchtlinge zu verbessern und die notwendige medizinische bzw. psychotherapeutische Versorgung zu sichern. Dies stellt das Kernanliegen der BAfF und ihrer Mitgliedszentren dar und wird im Rahmen des Projektes auf eine breite Basis gestellt.
Analog zur Begrifflichkeit im Gesundheitswesen hat sich in der Rehabilitation und Behandlung von Folteropfern ein Modell der Präventionsarbeit etabliert, welches den theoretischen Hintergrund unseres Projektes darstellt. Die Projektaktivitäten lassen sich entsprechend auf drei verschiedenen Wirkebenen ansiedeln:
Auf der Ebene der tertiären Prävention (Bereitstellung der erforderlichen Behandlung zur Vermeidung langanhaltender negativer Auswirkungen) plant die BafF die umfassende Dokumentation und Veröffentlichung von Zeitzeugengeschichten. Dadurch sollen zum einen die Öffentlichkeit sowie relevante Entscheidungsträger für die Folgen von politischer Verfolgung, Krieg, Flucht und Leben im Exil sensibilisiert werden. Auch erfüllen die in diesem Rahmen durchgeführten Maßnahmen therapeutische Funktion, indem sie den Betroffenen eine Möglichkeit bietet, alternative Sichtweisen und Handlungsmöglichkeiten auf dem Ansatz der narrativen Therapie zu entwickeln.
Â
Im Rahmen der sekundären Prävention (Frühzeitiges Erkennen der besonderen Bedürfnisse traumatisierter Flüchtlinge) werden Empfehlungen für die Einrichtung eines Verfahrens zur Feststellung der Schutzbedürftigkeit besonders vulnerabler Flüchtlinge im aufenthaltsrechtlichen Verfahren entwickelt sowie Modelle der Umsetzung erarbeitet. Auf dieser Basis soll die Zuführung der erforderlichen Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen strukturell verankert werden. Die Entwicklung eines Modells für einen solchen Gesundheitscheck stellt einen innovativen wie notwendigen Aspekt dar, welcher sich im Rahmen der EU-Richtlinien parallel auch in den anderen europäischen Mitgliedsstaaten in der aktuellen Diskussion befindet.
Die Maßnahmen der primären Prävention (Förderung von Gesundheit und Vermeidung von Risikofaktoren) beziehen sich insbesondere auf den fachlichen Austausch, die Vernetzung sowie die Fort- und Weiterbildung von Experten aus dem Bereich der Flüchtlings- bzw. Menschenrechtsarbeit. Dies umfasst sowohl die bundesweite und die europäische Dimension, aber auch die Vernetzung und Kooperation mit Kollegen in den Herkunftsländern der Flüchtlinge.
Â
Das Projekt wird gefördert durch den Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) ![]()
Â




