Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Richtlinien
Chancen für eine Verbesserung des Asylverfahrens, der Lebensbedingungen sowie der gesundheitlichen Versorgung von AsylbewerberInnen
Die Europäische Kommission schlägt vor, die „Richtlinie des europäischen Parlamentes zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Asylbewerbern“ entscheidend zu verändern: so sollen die Mitgliedstaaten in nun noch eindeutiger dazu verpflichtet werden, „Maßnahmen zur raschen Ermittlung der besonderen Bedürfnisse schutzbedürftiger Personen [… sowie ihrer] kontinuierlichen Unterstützung und Kontrolle im Einzelfall“ zu treffen.
Früherkennung: Insbesondere die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Personen sollten dabei rechtzeitig ermittelt und über geeignete Behandlungsmöglichkeiten gewährt werden.
Materielle Leistungen und medizinische Versorgung: Diese sollten gemäß des Vorschlags einem Lebensstandard entsprechen, der „den Lebensunterhalt sowie den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit“ - einschließlich erforderlichenfalls einer „geeigneten psychologischen Betreuung“ – gewährleisten und müssten „auf Grundlage der Bezugsgröße(n), um eigenen Staatsangehörigen einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten, zum Beispiel der Mindesthöhe der Sozialhilfe“ berechnet werden. Für Opfer von Folter und anderer Formen schwerer Gewalt ist dabei angesichts der Schäden, welche ihnen durch die genannten Handlungen zugefügt wurden, für „qualifizierte Behandlung“ - insbesondere den „Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen, die eine medizinische und psychologische Behandlung umfassen“ – zu sorgen.
Zugang zum Bildungssystem und zum Arbeitsmarkt: Um die Ausgrenzung von AsylbewerberInnen aus der Aufnahmegesellschaft zu verhindern und ihre Eigenständigkeit zu fördern, dürfe der Zugang zum Bildungssystem „nicht um mehr als drei Monate nach dem Antrag verzögert“ und solle zudem durch Vorbereitungskurse erleichtert werden. Erwachsene müssten „spätestens sechs Monate nach Stellung des Antrags“ Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
Asylverfahren: Auch das Asylverfahren sei von den Mitgliedsstaaten nach der Überarbeitung der „Richtlinie zur Einführung gemeinsamer Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzstatus“ an die Bedürfnisse von AsylbewerberInnen anzupassen. Ihnen müsse „frühzeitig Zugang zu Unterstützungsangeboten“, i.F. „unentgeltlicher Information über die Rechtslage und das Verfahren“ – geleistet etwa auch durch NGOs - verschafft werden. Damit v.a. besonders vulnerable Personengruppen angemessene Unterstützung erhalten und das Verfahren effektiv in Anspruch nehmen könnten, müsse „rechtzeitig festgestellt werden, welche Antragsteller besondere Verfahrensgarantien benötigten“. Dabei solle gewährleistet sein, dass AsylentscheiderInnen „in der Erkennung von Folter und anderen medizinischen Problemen geschult“ seinen und etwa „in medizinischen, kulturellen, religiösen, kinder-oder geschlechtsspezifischen Fragen Sachverständige hinzuzuziehen“ könnten und sollten. AntragsstellerInnen müssten darüber hinaus das Recht erhalten, medizinische Gutachten vorzulegen, die eine „erlittene Verfolgung bzw. erlittene ernsthafte Schäden“ belegten.
Dublin II: Nach der Überarbeitung der Richtlinie dürften beschleunigte Prüfverfahren sowie die Dublin II - Verordnung bei Opfern von Folter, Vergewaltigung oder sonstiger Formen schwerer Gewalt keine Anwendung mehr finden. Ebenso solle ein als sicher eingestuftes Land für einen Antragsteller nicht länger als solches gelten, wenn dieser nachweist, dass es „stichhaltige Gründe für die Annahme“ gibt, dass es „für ihn in seiner besonderen Situation“ nicht sicher ist.
Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Richtlinien können sie hier herunterladen.
Die BAfF wird sich in den nächsten Wochen und Monaten gemeinsam mit ExpertInnen des Sozialrechts sowie der Gesundheitssysteme intensiv mit den Implikationen der Richtlinien auseinandersetzen sie kontinuierlich über den Fortgang der Diskussion informieren.







