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BAfF-Tagung 2011: „Wo bleiben die Helfer?“
Psychohygiene in der Arbeit mit traumatisierten Flüchtlingen und Folterüberlebenden

Helfende im Handlungsfeld der psychosozialen Arbeit mit Flüchtlingen und Folterüberlebenden müssen in der täglichen Praxis nicht nur mit schwersten Schicksalen und Symptomen, sondern zudem auch mit schwierigen Rahmenbedingungen wie unsicheren Aufenthaltsstati und begrenzten Ressourcen umgehen.

Im Lichte der kontrovers diskutierten Themen „Burnout“ und „Sekundäre Traumatisierung“ diskutierten wir auf der diesjährigen BAfF-Tagung Möglichkeiten der Vorsorge und des Umgangs mit Überforderung und Belastung sowie nicht zuletzt die Chancen auf eigenes Wachstum.

Die Tagung wurde in Zusammenarbeit mit der AG Flucht und Trauma Rheinland Pfalz organisiert und fand vom 14.-16.12.2011 im Erbacher Hof, Mainz statt.

Selbstevaluationsprozess in den Behandlungszentren – Einführung der EXSEM-Methode

Mit EXSEM hat die BAfF eine Methode entwickelt, die es den spezialisierten Teams der Behandlungszentren für Flüchtlinge und Folteropfer ermöglicht, ihre Arbeit speziell orientiert an den je relevanten Anforderungen, Bedürfnissen und Rahmenbedingungen ihrer täglichen Praxis zu evaluieren. Im September führten wir die ersten Teamtage in unseren Partnerzentren durch. Im Mittelpunkt der Reflexion stand dabei der Austausch über Schlüsselkonflikte in den jeweiligen Einrichtungen. Diese wurden im Rahmen von Empowerment-Analysen reflektiert und schließlich outcome-orientiert diskutiert. Während der zweiten Teamtag-Phase Anfang 2012 werden wir schließlich vor dem Hintergrund des Transfers in die Praxis an Lösungen für die genannten Konflikte arbeiten.

Lesen Sie hier mehr über das Projekt, die Evaluationsmethode und ihre Implementierung in ausgewählten Behandlungszentren.

 


Kinderrechte kennen keine Herkunft!

„Gleiches Recht für alle Kinder”. So steht es in der UN-Kinder­rechts­konvention. Dennoch verweigert unsere Regierung bisher 40.000 Flüchtlings­kindern gleiche Rechte und ein Aufwachsen in Würde. Flüchtlings­kinder können nur bei akuten Schmerzen zum Arzt. Sie erhalten nur zwei Drittel des sonst allen zustehenden Existenz­minimums. Das Asyl­bLG stempelt sie zu Kindern zweiter Klasse. Fordern auch Sie Bundessozialministerin von der Leyen und die SozialministerInnen der Länder auf, das diskriminierende Sondergesetz endlich abzuschaffen!

Den campact!-Appell gegen die Diskriminierung von Flüchtlingen können Sie hier unterzeichnen.
Hier finden Sie ausführlichere Informationen zu den Forderungen der Kampagne nach umfassenden Gesetzesänderungen und praktischen Verbesserungen.
Und hier gelangen Sie direkt auf die Homepage der Kampagne „Jetzt erst Recht(e) für Flüchtlingskinder!".

 


Schulungen für EntscheiderInnen im Asylprozess


Gemeinsam mit ExpertInnen aus den Behandlungszentren und professionellenSupervisorInnen der DGSV hat die BafF in den letzten Monaten ein Curriculum zur Schulung von EntscheiderInnen im Asylverfahren entwickelt. Die Schulungen sollen einen Raum schaffen, in dem EntscheiderInnen ihre verantwortungsvolle Tätigkeit reflektieren und die nötige Sensibilität, das entsprechende Fachwissen, bezogen auf die besonderen Schicksale sowie mögliche Traumafolge-Symptome, aber auch konkrete Handlungsstrategien für den Umgang mit dieser Personengruppe entwickeln können.

Ende 2011 wurden die Schulungen in 4 verschiedenen Städten durchgeführt. Anfang Februar werden wir die verschiedenen Erfahrungen der EntscheiderInnen und ReferentInnen gemeinsam auf einem Abschlusscolloquium diskutieren. Auf Grundlage der Rückmeldungen sollen so schließlich Anpassungen am Curriculum vorgenommen werden, um die für das Folgeprojekt geplanten Maßnahmen noch konkreter an die Bedürfnisse der Zielgruppe anzupassen.

Lesen Sie hier mehr über das Projekt "Training & Coaching für AsylentscheiderInnen"


Vorschlag der EU zur Überarbeitung der Aufnahmerichtlinien: Chancen für eine Verbesserung des Asylverfahrens, der Lebensbedingungen sowie der gesundheitlichen Versorgung von AsylbewerberInnen

Die Europäische Kommission will ihre Mitgliedsstaaten mit der nächsten Überarbeitung der Aufnahmerichtlinien noch eindeutiger dazu verpflichten, „Maßnahmen zur raschen Ermittlung der besonderen Bedürfnisse schutzbedürftiger Personen" sowie ihrer "kontinuierlichen Unterstützung und Kontrolle im Einzelfall“ umzusetzen.

Auch materielle Leistungen und die medizinische Versorgung von AsylbewerberInnen sollten gemäß des Vorschlags künftig einem Lebensstandard entsprechen, der „den Lebensunterhalt sowie den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit“ - einschließlich erforderlichenfalls einer „geeigneten psychologischen Betreuung“ – gewährleiste. Dieser solle „auf Grundlage der Bezugsgröße(n), um eigenen Staatsangehörigen einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten" berechnet werden.
Lesen sie hier mehr zu eventuellen Änderungen hinsichtlich der medizinischen Versorgung, dem Zugang zu Bildungs- und Arbeitsmarkt sowie auch zur Anpassung des Asylverfahrens an die Bedürfnisse von AsylbewerberInnen.



Vereinte Nationen fordern die Regierung zur Gleichstellung von Asylsuchenden auf

Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der UN übt scharfe Kritik an den unzureichenden Sozialleistungen für AsylbewerberInnen in Deutschland. Nach Einschätzung der internationalen BeobachterInnen bestehe insbesondere bezogen auf die gravierenden Mängel in der medizinischen Versorgung, auf die unangemessenen und überfüllten Unterkünfte sowie den eingeschränkten Zugang von AsylbewerberInnen zum Arbeitsmarkt unbedingter Handlungsbedarf.

Lesen Sie hier mehr…

Diplomarbeit zu Traumafolgestörungen im Asylverfahren online

Die Bedürfnisse traumatisierter Flüchtlinge müssen im Asylverfahren frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden, um Traumafolgestörungen vorzubeugen.
Vor diesem Hintergrund stellt diese Diplomarbeit ein seit 2009 vom Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (BNS) etabliertes Praxismodell der Sekundärprävention von Traumafolgestörungen bei traumatisierten Asylbewerbern vor. Sie zeigt auf, welche posttraumatischen Schutzfaktoren durch welche konkreten Maßnahmen wirksam werden können und leitet hieraus die fundierte Hoffnung auf eine sekundärpräventive Wirksamkeit des Verfahrens ab.

>> Lesen Sie hier die Diplomarbeit:
icon Traumafolgestörungen bei Asylbewerbern (678.77 kB)

 


"Diotima-Ehrenpreis" der deutschen Psychotherapeutenschaft für die BAfF

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat der BAfF für ihr besonderes Engagement in der psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen, politisch Verfolgten und Opfern von Menschenrechtsverletzungen den Diotima-Ehrenpreis verliehen.

Am 13. Mai 2011 nahm Elise Bittenbinder, Vorsitzende der BAfF, den Preis stellvertretend für die Mitgliedszentren der BAfF auf der Festveranstaltung zum 18. deutschen Psychotherapeutentag entgegen.

Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der BPtK, würdigte in seiner Rede zur Vergabe des Ehrenpreises „nicht nur die herausragenden Versorgungsleistungen“, den „Idealismus und das Engagement der MitarbeiterInnen der psychosozialen Behandlungszentren“ sondern auch deren „erheblichen Beitrag zur Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Behandlung von Flüchtlingen und Folteropfern“...

>> weiterlesen

>> direkt zur Rede icon Helfen wo es keine Heilung gibt? - Die Arbeit mit Opfern von Folter: kann sie Widersprüche auflösen? (629.23 kB)

(Foto: BPtK)

 


Bericht zur Konferenz ‘Identification, Health Assessment and Documentation for Survivors of Torture’ online




Vom 10. bis 12. Mai fand in Amsterdam eine Konferenz des European Network of Rehabilitation Centres for Survivors of Torture statt. Die Konferenz stand im Lichte des Themas "Identification, Health Assessment and Documentation for Survivors of Torture: Early identification and assessment: Models and standards of good practice."

>> direkter Download des Conference Report

>> Informationen über das European Network of Rehabilitation Centres for Survivors of Torture

 


Konferenz in Warschau "Assistance to the Victims of Torture and War Trauma in Poland"


Am 24.Januar nahmen Mitglieder der BafF und ihrer Partnerzentren im Rahmen eines Projektpartnertreffens (EU Projekt "Promotion and Dissemination of Good Practice") an einer Konferenz in Warschau zum Thema "Assistance to the Victims of Torture and War Trauma in Poland" teil.
Initiiert von den Gründern eines neuen polnischen Behandlungszentrums (International Humanitarian Initiative Foundation), hatte die Konferenz zum Ziel, mit Mitgliedern der polnischen Regierung in Dialog zu treten um die Problematik der Behandlung von Folter- und Katastrophenopfern in Polen zu thematisieren. Teilnehmer an der Konferenz waren unter anderem Jolanta Paruszkiewicz, Psychiaterin; Szymon Hajduk von der Ausländerbehörde Polens, und Andrzej Szyrwinski, Koordinator für medizinische Unterstützung für AS/Polen. Mitglieder der BafF und ihrer Partner aus Frankreich, Österreich, den Niederlanden, Zypern und Rumänien berichteten von ihren Erfahrungen mit dem Aufbau und der Tätigkeit ihrer eigenen Zentren in den verschiedenen Ländern. Anschließend wurde in einer Podiumsdiskussion gemeinsam mit den Mitgliedern der polnischen Regierung die Situaion in Polen näher beleuchtet und Fragen aufgeworfen, die den Aufbau eines neuen polnischen Zentrums betreffen.



Neueste Publikation der BAfF erschienen:


Die neueste Publikation der BAfF „Good Practice in Torture Care“ stellt auf Grundlage von Selbstevaluationen und der kritischen Reflexion der Praxis von fünf europäischen Behandlungszentren die häufigsten Probleme in der Arbeit mit Flüchtlingen und Folteropfern dar und präsentiert beispielhaft die im Projekt entwickelten Empfehlungen für eine gute Praxis. Wir hoffen, dass einige unserer Anregungen und Vorschläge aufgenommen werden und unsere Erfahrungen anderen Instituationen als Gerüst bei der Evaluierung und Entwicklung ihrer Arbeit dienen können. Sie können die Publikation hier bestellen.




Präzedenzfall im Kampf gegen die Straflosigkeit von Menschenrechtsverletzungen: Rumänien wegen Fahrlässigkeit im Schutz des Lebens eines Gefangenen veurteilt

Bisher blieben Menschenrechtsverletzungen wie das Verwehren angemessener medizinischer Versorgung sowie der Schutz vor tätlichen Übergriffen in Gefängnissen auch in Europa zumeist unverfolgt. So schien auch der Fall des aufgrund einer unbezahlten Geldbuße inhaftierten 32jährigen Rumänen Mihai Iorgas - von Mithäftlingen niedergeprügelt und schließlich an den Folgen seiner Verletzungen verstorben,  zunächst einen solchen Ausgang zu nehmen. Doch u.a. durch die engagierte juristische Unterstützung durch Camelia Doru, der medizinischen Leiterin unseres rumänischen Partnerzentrums, der ICAR-Foundation, erwies sich die Klage beim Europäischen Gerichtshof schließlich doch als erfolgreich. Wir als BAfF unterstützen das Vorhaben, den Prozess angesichts dieses bedeutsamen Erfolges ein weiteres Mal aufzurollen, um die verantwortlichen TäterInnen nun auch indviduell zur Rechenschaft ziehen zu können.
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Resolution zu Kinderrechten für Kinder und Jugendliche mit Flüchtlingsschicksal

Kinder und Jugendliche mit Flüchtlingsschicksal benötigen besonderen Schutz, um sich gesund entwickeln zu können. An erster Stelle muss daher im Rahmen aller Entscheidungen das Kindeswohl stehen. Flüchtlingskinder und –jugendliche müssen dabei inländischen Kindern und Jugendlichen gleichgestellt werden - d.h. die Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind immer vorrangig vor denen der Asylgesetze anzuwenden.


Lesen Sie hier die Forderungen unserer auf der BAfF-Tagung verabschiedeten Resolution.