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Flucht

Weltweit sind derzeit fast 60 Millionen Menschen auf der Flucht vor Verfolgung, Krieg, Vertreibung und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen. Die meisten von ihnen fliehen in Nachbarländer. Laut dem UN Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) haben im ersten Quartal von 2015 184.8000 Menschen in Europa um Asyl ersucht, dies ist ein Anstieg von 86% im Vergleich zum selben Quartal in 2014 (siehe dazu www.unhcr.de). In Deutschland ist die Zahl der Asylanträge in den letzten Jahren stark gestiegen. Wurden 2010 noch 48.589 Asylanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bearbeitet, so waren es allein im ersten Halbjahr in 2015 schon 256.938 Anträge.
Studien zeigen, dass ein erheblicher Anteil der Flüchtlinge aufgrund ihrer traumatischen Erlebnisse an traumabedingten Folgestörungen leiden. Vermeidung – und damit auch ein Nicht-Erwähnen von traumatischen Erfahrungen – ist ein Kernsymptom posttraumatischer Störungen.

Phänomen

Auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts finden weiterhin Kriege und Menschenrechtsverletzungen statt, die Menschen dazu nötigen, aus ihrer gewohnten Umgebung zu fliehen. Weltweit leben etwa 40 Millionen Menschen als Flüchtlinge. Diejenigen Flüchtlinge, die in Europa, Nordamerika und den anderen „reichen Ländern“ ankommen, stellen jedoch nur einen begrenzten Teil der weltweiten Flüchtlingsbewegung dar. Die meisten Menschen können die Kosten einer Flucht in weit entfernte Länder nicht aufbringen und fliehen daher in die jeweiligen Nachbarstaaten ihres Heimatlandes.

Begriff

Nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist Flüchtling, wer „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder der sich als staatenlos infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will“.

Folgen

Die Gruppe von Flüchtlingen, die in ihren Heimatländern Opfer von Menschenrechtsverletzungen wie Folter und organisierter, staatlicher und sexualisierter Gewalt wurde, leidet oft an schweren Traumata. Zu den Erfahrungen von schweren Menschenrechtsverletzungen kommen oft als traumatische Fluchterlebnisse das Verlassen der Heimat und damit verbunden der Verlust von Besitztümern, sozialen Beziehungen und gesellschaftlichem Status hinzu. Die Europäische Union hat diese Gruppe als eine besonders schutzbedürftige Gruppe von Flüchtlingen bezeichnet. Viele von ihnen leiden an den psychischen und physischen Folgen ihrer traumatischen Erlebnisse. Diese Folgen sind häufig “normale” Reaktion auf die unnormalen und unmenschlichen Erlebnisse. Die Belastungen, denen diese Menschen im Exil zusätzlich ausgesetzt sind, wie die Unsicherheit ihres Aufenthaltsstatus und die Einschränkung ihrer Rechte, schaffen eine Situation, welche die Verarbeitung ihrer traumatischen Erfahrungen erschwert.